Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Leistungen von Gartenbau MiPo – insbesondere Gartengestaltung, Gartenpflege, Pflanzarbeiten sowie Pflaster- und Wegebau.

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Gartenbau MiPo, Inhaber Michael Popanda, Waldstraße 17, 56307 Dürrholz („Auftragnehmer“), und seinen Kunden („Auftraggeber“) über Garten- und Landschaftsbau-, Gartenpflege- und damit zusammenhängende Leistungen.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder sonstige ausdrücklich getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

Die Kontakt- und Anfragefunktionen auf dieser Website dienen ausschließlich der unverbindlichen Kontaktaufnahme. Durch das Absenden einer Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiger Vertrag zustande.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein konkretes Angebot des Auftragnehmers annimmt oder der Auftragnehmer einen Auftrag ausdrücklich bestätigt.

Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung sowie individuell vereinbarte Leistungsbeschreibungen.

3. Angebote und Preise

Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, verstehen sich Preise einschließlich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Zusätzliche oder geänderte Leistungen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber gewünscht werden und nicht vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst sind, können gesondert berechnet werden. Über absehbare Mehrkosten wird der Auftraggeber vor der Ausführung informiert, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.

Kostenschätzungen sind keine Festpreiszusagen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Festpreis bezeichnet werden.

4. Ausführung, Termine und Witterung

Vereinbarte Ausführungszeiträume werden nach Möglichkeit eingehalten. Garten- und Landschaftsbauarbeiten können jedoch insbesondere von Witterung, Bodenverhältnissen, Materialverfügbarkeit und anderen tatsächlichen Umständen abhängig sein.

Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, führen zu einer angemessenen Verschiebung der Ausführung. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über erhebliche, absehbare Verzögerungen.

5. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die für die Arbeiten erforderlichen Flächen zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind.

Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über bekannte Leitungen, Kabel, Bewässerungssysteme, Drainagen, unterirdische Einbauten sowie sonstige Besonderheiten des Grundstücks, soweit diese für die Arbeiten relevant sein können.

Soweit für die vereinbarten Arbeiten behördliche Genehmigungen oder Zustimmungen Dritter erforderlich sind, wird im jeweiligen Auftrag festgelegt, welche Vertragspartei deren Einholung übernimmt.

6. Naturmaterialien und Pflanzen

Bei Pflanzen, Naturstein, Holz und anderen Naturmaterialien können naturbedingte Abweichungen in Farbe, Struktur, Wuchs, Form und Beschaffenheit auftreten. Solche natürlichen und materialtypischen Abweichungen stellen für sich allein keinen Mangel dar.

Der Anwuchserfolg von Pflanzen hängt auch von Standort, Witterung und der nach Übergabe erforderlichen Pflege ab. Soweit keine laufende Pflege vereinbart wurde, ist der Auftraggeber für die fachgerechte Bewässerung und Pflege nach Ausführung verantwortlich.

7. Abschlagszahlungen und Fälligkeit

Abschlagszahlungen können im gesetzlichen Umfang für bereits erbrachte Leistungen sowie unter den gesetzlichen Voraussetzungen für bereitgestellte Stoffe oder Bauteile verlangt werden.

Die Schlussvergütung wird nach den gesetzlichen Bestimmungen und den im jeweiligen Auftrag getroffenen Zahlungsvereinbarungen fällig. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Minderungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

8. Abnahme

Soweit die vereinbarte Leistung nach ihrer Art einer Abnahme zugänglich ist, erfolgt die Abnahme nach Fertigstellung. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

Gesetzliche Regelungen über die Abnahme, einschließlich besonderer Informationspflichten gegenüber Verbrauchern, bleiben unberührt.

9. Mängelrechte

Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Mängelrechte. Insbesondere bleiben Ansprüche auf Nacherfüllung sowie – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – Minderung, Rücktritt und Schadensersatz unberührt.

Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Kündigung eines Werkvertrags

Gesetzliche Kündigungsrechte der Vertragsparteien bleiben unberührt. Der Auftraggeber kann einen Werkvertrag bis zur Vollendung des Werks nach Maßgabe des § 648 BGB kündigen.

Im Fall einer solchen Kündigung richtet sich die Vergütung des Auftragnehmers nach den gesetzlichen Vorschriften unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs.

11. Haftung

Gartenbau MiPo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

12. Verbraucher und Widerrufsrecht

Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher hierüber gesondert nach den gesetzlichen Vorgaben belehrt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen keine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung.

13. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt.

Hinweis vor Veröffentlichung: Diese AGB sind als praxistauglicher Entwurf für das derzeit beschriebene MiPo-Geschäftsmodell gedacht. Vor dauerhafter Verwendung sollten sie insbesondere anhand der tatsächlich angebotenen Gewerke, Zahlungsbedingungen, Auftragsgrößen, Verbraucherverträge und Arbeitsabläufe rechtlich geprüft werden.